Die Eigentümer wohnen nicht in einem Nebengebäude, also in einem extra Gebäude, sondern direkt nebenan. Auf Foto 18/30 sieht man das sehr gut. Die Tür, die ein wenig hinter der Säule versteckt ist, gehört zu den Vermietern, die Tür rechts davon ist jene zur privaten Unterkunft. Und da das ganze 1 Gebäude ist, darf man meines Wissens auch weniger als 30 Tage vermieten.
Wären die beiden Gebäude getrennt und seien es nur ein paar Meter, dürften die Eigentümer erst ab 30 Tage vermieten.