Der Weg zur Tarjeta de residencia permanente...

 


Es fing ganz harmlos an.

Um unsere Aufenthaltsgenehmigung den neuen (EU) Bestimmungen anzupassen, sollten wir uns Mitte März 2016 bei der Einwanderungsbehörde melden und einige Dokumente vorweisen, die auf einem Zettel, den wir von der Polizei in San Fernando bekamen, vermerkt waren.

Als besondere Hürde wurde diesmal auch eine beglaubigte Übersetzung von meinem Pensionsbescheid verlangt.
Das wäre nicht schlimm, hätte die Behörde eine Ahnung, wer so eine Übersetzung anfertigen und auch beglaubigen könnte. Dem war aber nicht so.

Schließlich wurden wir an das uns bereits bekannte Österreichische Honorarkonsulat in Maspalomas (im Süden der Insel) verwiesen.
Dort war man sehr erstaunt und freundlich, leider aber nicht zuständig. Wir wurden an eine Beratungsstelle für Ausländer verwiesen, die sicherlich vertrauenswürdige Anwälte und Übersetzer vermitteln können.
Die dem Internet entnommene Telefonnummer wurde automatisch als "ungültig" abgewiesen. Unter der Straßenadresse fanden wir eine Art Sozialzentrum der Diözese San Fernando, leider fest verschlossen. Nebenan, im Zentrum für Obdachlose und Drogenberatung, erhielten wir die Auskunft, dass die Einrichtung tatsächlich auch von Ausländern besucht würde, aber nur von 9:00 bis 10:00 bzw. bei Bedarf geöffnet sei, wir mögen doch morgen wieder kommen.

Am nächsten Tag stellte sich heraus, dass diese Beratungsstelle ausschließlich für nicht - EU Bürger (Afrika, Lateinamerika) zuständig ist und deshalb kein Büro für Übersetzungen aus dem Deutschen kennt. Freundlicherweise hat uns die Dame aber einige Telefonnummern aus den gelben Seiten des kanarischen Telefonbuchs herausgeschrieben.

Es folgten etliche fruchtlose Telefonate (die meisten Firmen haben auf den Kanaren nur ein Postfach, es müsste alles per Einschreiben abgewickelt werden, einige hoben nicht ab oder die Telefonnummer aus dem Internet war einfach ungültig).
Schließlich erreichten wir endlich eine kanarische Übersetzerin - im Moment leider im Krankenstand, also arbeitsunfähig. Sie gab uns die Telefonnummer einer Kollegin, die auch nach Stunden nicht zurückrief.
Also wieder zur Einwanderungsbehörde. Auf unser Drängen hin erhielten wir zunächst die Telefonnummer einer lokalen Übersetzerin.
Diese hob ab, konnte übersetzen, durfte jedoch keine Beglaubigung ausstellen.

Zurück bei der Behörde gab man uns den Tipp, es in einem nahe gelegenen Bürokomplex zu versuchen, dort gäbe es einige Anwälte und Steuerberater, eventuell auch Übersetzer, ob Deutsch / Spanisch wisse man allerdings nicht.

In einer der Anwaltskanzleien (alle sehr freundlich, aber ohne Übersetzer) bekamen wir wenigstens eine uns schon bekannte Telefonnummer, es war die Kollegin, die nicht zurück rief.
Ein neuer Versuch führte uns wieder nur zu ihrem Anrufbeantworter.
Mit hängenden Köpfen gingen wir Richtung Auto, es war heiß und stickig, wir waren am Ende.

Da läutete das Handy - der ersehnte Rückruf!
Ja, sie sei zertifizierte Übersetzerin Deutsch / Spanisch, grundsätzlich wäre das schon möglich, doch sie sei hoffnungslos überlastet und könne derzeit keinerlei Arbeit annehmen, auch nicht die halbe Seite Pensionsbescheid, vielleicht in zwei, drei Monaten...

Aber anscheinend hat sie unsere Verzweiflung gespürt, weil sie uns dann doch die Telefonnummer einer ebenso überlasteten Kollegin aus Las Palmas (im Nordosten der Insel) genannt hat. Diese war über unseren Anruf so erstaunt ("Wie haben Sie mich gefunden?"), dass sie zugesagt hat, die halbe Seite in den nächsten Tagen einzuschieben

So fuhren wir nach Las Palmas, um das Original zu übergeben und trafen uns mit der jungen Dame in einem Café in der Triana, der Fußgängerzone, weil sie, wenn sie nicht gerade bei Gericht dolmetschen muss, zu Hause arbeitet.
Diese Übergabe dauerte einige Zeit. Es war ein sehr nettes Gespräch über Gott und die Welt bei Kaffee und Kuchen.
Sie versprach, sich zu melden, sobald die Übersetzung fertig sei.

Anmerkung am Rande: Der Sohn unseres Vermieters sagt immer: "Kanarios arbeiten viel, bringen dabei aber nichts weiter".
An diesen Satz denken wir oft...

Die nette Übersetzerin meldete sich nicht, wir riefen sie nach einigen Tagen an.
Wir konnten einen Übergabetermin für den folgenden Tag fixieren. Sie schlug 11:00 vor, im gleichen Café wie beim ersten Mal, weil sie um 12:00 zu einem anderen Termin wegfahren müsse.
Eine gute Stunde warteten wir vergebens. Dann, als wir die Hoffnung schon aufgaben, kam sie freudestrahlend mit der "traduccion jurada" (= beglaubigte Übersetzung) in der Hand!
Wir verbrachten noch zwei unterhaltsame Stunden, bevor wir uns verabschiedeten. Ihren Termin um 13 Uhr musste die Dame leider auf den nächsten Tag verschieben.

Endlich hatten wir die beglaubigte Übersetzung meines österreichischen Pensionsbescheides!

Frohen Mutes und mit den geforderten Unterlagen wurden wir tags darauf wieder bei der Behörde in Maspalomas vorstellig. Das bedeutete, schon eine gute Stunde vor Amtsbeginn in der Schlange anstehen, weil die Nummern für diesen Tag innerhalb kurzer Zeit vergeben sind. Nach knapper Prüfung des Anliegens wurden wir dann an die für unseren Bezirk zuständige Polizeistation (Guardia Civil) in Vecindario verwiesen.

Obwohl es schon 10 Uhr war und die Chancen, in Vecindario für diesen Tag noch eine Nummer zu ergattern gleich Null waren, fuhren wir los. Der Wartebereich auf der Polizeistation war praktisch leer, wir bekamen sofort eine Nummer, die laut aufgedrucktem Zeitstempel schon vor gut 5 Jahren abgelaufen war. Eine Minute später wurden wir aufgerufen.

Ein durchaus netter Beamter prüfte die Unterlagen und bestätigte zunächst die Verwendbarkeit der Übersetzung.
Zusätzlich forderte er aber eine amtliche Bestätigung des der Übersetzung zu Grunde liegenden Originals, man könne doch nicht erwarten, dass er alle Pensionsbescheide aus allen Ländern der EU kenne.
Nun, das hätten wir auch nicht erwartet oder gar verlangt, der Pensionsbescheid ist schließlich nicht unsere Idee, seine Bedenken seien uns grundsätzlich verständlich.
Nur, woher sollten wir jetzt eine für spanische Behörden gültige Bestätigung des elektronisch unterschriebenen Pensionsbescheides der österreichischen PVA (= Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten) erhalten?
Die Antwort musste er großteils schuldig bleiben. Solch ein Zertifikat erhält man möglicherweise von der Spanischen Botschaft in Österreich oder von wem auch immer, wir mögen doch bei unserem Konsulat anfragen.

Angestachelt von dem vorigen Debakel mit der Übersetzung gaben wir nicht auf.
Nach weiterem sanften Protest und zähen Verhandlungen (nein, eine Fälschung traue er uns Österreichern nicht zu…) sowie telefonischer Rücksprache mit seinem Chef nahm er die Forderung schließlich zurück und akzeptierte meine Unterlagen.

Leider stellte sich bei der Prüfung von Michis Papieren sehr rasch heraus, dass in dem seit 10 Jahren bestehenden Register der spanischen Behörde der Titel "Ing." fälschlicherweise als Teil des Namens, wie ein zweiter Vorname, eingetragen war. Sein neuer Reisepass weist jedoch nur einen Vornamen auf.

Das war zu viel.
Nein, auch wenn das in seinem System gespeicherte Bild mit dem vorliegenden Reisepass und der vor ihm sitzenden Person übereinstimmt, für eine Namensänderung im Register benötige er eine amtliche Bestätigung mit Stempel, dass es sich hierbei um ein- und dieselbe Person handelt. Diese Bestätigung bekommen wir möglicherweise vom Österreichischen Konsulat, hier könne er keine weitere Ausnahme machen

Es sei aber kein Problem, weil er uns die Formulare für den Antrag und die zu entrichtenden Gebühren trotzdem schon mitgeben könne. Die Gebühren müssen ohnehin bei einer Bank einbezahlt werden (eine spanische Behörde darf kein Geld entgegen nehmen, das Misstrauen der Verwaltung, selbst der Polizei gegenüber, ist zu groß). Mit den beiden Einzahlungsbelegen und der Identitätsbestätigung können wir dann jederzeit wiederkommen.

Vor dem Verlassen des großen Polizeigebäudes wollte ich noch schnell die Toilette aufsuchen. Gibt es nicht, wurde ich von dem martialisch gekleideten 120 kg - Türsteher informiert, nur für Angestellte, nicht für das Publikum. Ich, bereits etwas gestresst, konnte ihn dann doch erweichen. Ich wurde in den Sicherheitsbereich begleitet, bewacht und wieder herausgeführt.

Also wieder zurück in den Süden, nach Maspalomas, zu dem riesigen Hotel mit unserem Konsulat (die Frau Vizekonsul ist in diesem Hotel auch die Direktorin).

Mittags in Maspalomas eine Parklücke finden? Ich schaffe das!

Natürlich darf das Honorarkonsulat die Identität nicht bestätigen, das sei Sache der Österreichischen Botschaft in Madrid, gegen eine Gebühr von € 42,-, versteht sich, die, wie sich am nächsten Tag herausstellt, allerdings nur in Form einer Postanweisung entrichtet werden kann.
Leider kann unser Postamt in Santa Lucía Postanweisungen nicht direkt entgegen nehmen.
So musste ich zunächst ein Blanko - Formular unterschreiben. Die Zieladresse wurde von der Amtsleiterin in Blockbuchstaben auf die Rückseite eines alten Briefkuverts geschrieben.

Als Absicherung wegen möglicher Geldwäsche wurde dann noch im danebenliegenden Gemeindeamt eine Kopie meines Personalausweises angefertigt, und - es war der Postmeisterin sichtlich unangenehm, aber es sei ihre Pflicht - ein genauer Verwendungszweck erfragt und schriftlich festgehalten.
Die echte Anweisung wird dann am nächsten Tag in der Postzentrale erstellt.

Zwei Tage später wurden wir von der Botschaft informiert, dass das Geld eingetroffen und das Zertifikat eingeschrieben unterwegs sei.

Leider kam es zunächst nicht an.
Die Sendungsverfolgung blieb vom ersten Tag an auf "entgegengenommen in Madrid" stehen, bis ich nach drei Tagen unseren Postboten per Email bat, nachzuforschen. Am nächsten Tag konnte er uns den Brief bereits übergeben

Habe ich schon einmal erzählt, dass Postleitzahlen auf den Kanaren nicht ernst genommen werden, weil viele Leute ohnehin die falsche Postleitzahl angeben? Wenn nun der Ortsname nicht im Verteilzentrum bekannt ist, geht die Sendung oft zur weiteren Klärung in Warteposition - oder einfach zurück.

Mittlerweile schreiben wir den 7. April 2016.

Bei der Polizeistation gerieten wir diesmal an einen anderen Beamten, der, auch sehr freundlich, die Unterlagen prüfte, um dann eine Beglaubigung des Originals der Pensionsbestätigung zu fordern, weil …

Wir erstarrten.
Plötzlich, wie in einem Film, öffnete sich eine Tür im Hintergrund, es erschien der Beamte von unserem ersten Besuch und sagte dem Kollegen, unsere Unterlagen seien in Ordnung, es sei keine weitere Prüfung erforderlich, basta.
Nun ging alles sehr schnell.
Innerhalb von Minuten erhielten wir beide ein etwas lächerlich wirkendes Papier - Zettelchen im Scheckkartenformat, die aktuelle, permanente Aufenthaltsgenehmigung für Spanien.

Ende gut, alles gut?

Offenbar ging es zu schnell, denn laut diesem Zettelchen hat Michi immer noch den zweiten Vornamen mit drei Buchstaben - zumindest bis zur nächsten Gesetzesänderung. Aber das kann uns jetzt mal egal sein.

 

Wichtig für uns ist:

 

Wir sind im Besitz der Tarjeta de residencia permanente, also des

unbefristeten Residentenaufenthaltes in Spanien!!!