Es fing ganz harmlos an.
Um unsere Aufenthaltsgenehmigung den neuen (EU)
Bestimmungen anzupassen, sollten wir uns Mitte März
2016 bei der Einwanderungsbehörde melden und
einige Dokumente vorweisen, die auf einem Zettel,
den wir von der Polizei in San Fernando bekamen,
vermerkt waren.
Als besondere Hürde wurde diesmal auch eine
beglaubigte Übersetzung von meinem Pensionsbescheid
verlangt.
Das wäre nicht schlimm, hätte die Behörde
eine Ahnung, wer so eine Übersetzung anfertigen
und auch beglaubigen könnte. Dem war aber nicht
so.
Schließlich wurden wir an das uns bereits
bekannte Österreichische Honorarkonsulat in
Maspalomas (im Süden der Insel) verwiesen.
Dort war man sehr erstaunt und freundlich, leider
aber nicht zuständig. Wir wurden an eine Beratungsstelle
für Ausländer verwiesen, die sicherlich
vertrauenswürdige Anwälte und Übersetzer
vermitteln können.
Die dem Internet entnommene Telefonnummer wurde
automatisch als "ungültig" abgewiesen.
Unter der Straßenadresse fanden wir eine Art
Sozialzentrum der Diözese San Fernando, leider
fest verschlossen. Nebenan, im Zentrum für
Obdachlose und Drogenberatung, erhielten wir die
Auskunft, dass die Einrichtung tatsächlich
auch von Ausländern besucht würde, aber
nur von 9:00 bis 10:00 bzw. bei Bedarf geöffnet
sei, wir mögen doch morgen wieder kommen.
Am nächsten Tag stellte sich heraus, dass
diese Beratungsstelle ausschließlich für
nicht - EU Bürger (Afrika, Lateinamerika) zuständig
ist und deshalb kein Büro für Übersetzungen
aus dem Deutschen kennt. Freundlicherweise hat uns
die Dame aber einige Telefonnummern aus den gelben
Seiten des kanarischen Telefonbuchs herausgeschrieben.
Es folgten etliche fruchtlose Telefonate (die meisten
Firmen haben auf den Kanaren nur ein Postfach, es
müsste alles per Einschreiben abgewickelt werden,
einige hoben nicht ab oder die Telefonnummer aus
dem Internet war einfach ungültig).
Schließlich erreichten wir endlich eine kanarische
Übersetzerin - im Moment leider im Krankenstand,
also arbeitsunfähig. Sie gab uns die Telefonnummer
einer Kollegin, die auch nach Stunden nicht zurückrief.
Also wieder zur Einwanderungsbehörde. Auf unser
Drängen hin erhielten wir zunächst die
Telefonnummer einer lokalen Übersetzerin.
Diese hob ab, konnte übersetzen, durfte jedoch
keine Beglaubigung ausstellen.
Zurück bei der Behörde gab man uns den
Tipp, es in einem nahe gelegenen Bürokomplex
zu versuchen, dort gäbe es einige Anwälte
und Steuerberater, eventuell auch Übersetzer,
ob Deutsch / Spanisch wisse man allerdings nicht.
In einer der Anwaltskanzleien (alle sehr freundlich,
aber ohne Übersetzer) bekamen wir wenigstens
eine uns schon bekannte Telefonnummer, es war die
Kollegin, die nicht zurück rief.
Ein neuer Versuch führte uns wieder nur zu
ihrem Anrufbeantworter.
Mit hängenden Köpfen gingen wir Richtung
Auto, es war heiß und stickig, wir waren am
Ende.
Da läutete das Handy - der ersehnte Rückruf!

Ja, sie sei zertifizierte Übersetzerin Deutsch
/ Spanisch, grundsätzlich wäre das schon
möglich, doch sie sei hoffnungslos überlastet
und könne derzeit keinerlei Arbeit annehmen,
auch nicht die halbe Seite Pensionsbescheid, vielleicht
in zwei, drei Monaten...
Aber anscheinend hat sie unsere Verzweiflung gespürt,
weil sie uns dann doch die Telefonnummer einer ebenso
überlasteten Kollegin aus Las Palmas (im Nordosten
der Insel) genannt hat. Diese war über unseren
Anruf so erstaunt ("Wie haben Sie mich gefunden?"),
dass sie zugesagt hat, die halbe Seite in den nächsten
Tagen einzuschieben 
So fuhren wir nach Las Palmas, um das Original zu
übergeben und trafen uns mit der jungen Dame
in einem Café in der Triana, der Fußgängerzone,
weil sie, wenn sie nicht gerade bei Gericht dolmetschen
muss, zu Hause arbeitet.
Diese Übergabe dauerte einige Zeit. Es war
ein sehr nettes Gespräch über Gott und
die Welt bei Kaffee und Kuchen.
Sie versprach, sich zu melden, sobald die Übersetzung
fertig sei.
Anmerkung am Rande: Der Sohn unseres Vermieters
sagt immer: "Kanarios arbeiten viel, bringen
dabei aber nichts weiter".
An diesen Satz denken wir oft...
Die nette Übersetzerin meldete sich nicht,
wir riefen sie nach einigen Tagen an.
Wir konnten einen Übergabetermin für den
folgenden Tag fixieren. Sie schlug 11:00 vor, im
gleichen Café wie beim ersten Mal, weil sie
um 12:00 zu einem anderen Termin wegfahren müsse.
Eine gute Stunde warteten wir vergebens. Dann, als
wir die Hoffnung schon aufgaben, kam sie freudestrahlend
mit der "traduccion jurada" (= beglaubigte
Übersetzung) in der Hand! 
Wir verbrachten noch zwei unterhaltsame Stunden,
bevor wir uns verabschiedeten. Ihren Termin um 13
Uhr musste die Dame leider auf den nächsten
Tag verschieben.
Endlich hatten wir die beglaubigte Übersetzung
meines österreichischen Pensionsbescheides!

Frohen Mutes und mit den geforderten Unterlagen
wurden wir tags darauf wieder bei der Behörde
in Maspalomas vorstellig. Das bedeutete, schon eine
gute Stunde vor Amtsbeginn in der Schlange anstehen,
weil die Nummern für diesen Tag innerhalb kurzer
Zeit vergeben sind. Nach knapper Prüfung des
Anliegens wurden wir dann an die für unseren
Bezirk zuständige Polizeistation (Guardia Civil)
in Vecindario verwiesen.
Obwohl es schon 10 Uhr war und die Chancen, in
Vecindario für diesen Tag noch eine Nummer
zu ergattern gleich Null waren, fuhren wir los.
Der Wartebereich auf der Polizeistation war praktisch
leer, wir bekamen sofort eine Nummer, die laut aufgedrucktem
Zeitstempel schon vor gut 5 Jahren abgelaufen war.
Eine Minute später wurden wir aufgerufen.
Ein durchaus netter Beamter prüfte die Unterlagen
und bestätigte zunächst die Verwendbarkeit
der Übersetzung.
Zusätzlich forderte er aber eine amtliche Bestätigung
des der Übersetzung zu Grunde liegenden Originals,
man könne doch nicht erwarten, dass er alle
Pensionsbescheide aus allen Ländern der EU
kenne.
Nun, das hätten wir auch nicht erwartet oder
gar verlangt, der Pensionsbescheid ist schließlich
nicht unsere Idee, seine Bedenken seien uns grundsätzlich
verständlich.
Nur, woher sollten wir jetzt eine für spanische
Behörden gültige Bestätigung des
elektronisch unterschriebenen Pensionsbescheides
der österreichischen PVA (= Pensionsversicherungsanstalt
der Angestellten) erhalten?
Die Antwort musste er großteils schuldig bleiben.
Solch ein Zertifikat erhält man möglicherweise
von der Spanischen Botschaft in Österreich
oder von wem auch immer, wir mögen doch bei
unserem Konsulat anfragen.
Angestachelt von dem vorigen Debakel mit der Übersetzung
gaben wir nicht auf.
Nach weiterem sanften Protest und zähen Verhandlungen
(nein, eine Fälschung traue er uns Österreichern
nicht zu…) sowie telefonischer Rücksprache
mit seinem Chef nahm er die Forderung schließlich
zurück und akzeptierte meine Unterlagen.
Leider stellte sich bei der Prüfung von Michis
Papieren sehr rasch heraus, dass in dem seit 10
Jahren bestehenden Register der spanischen Behörde
der Titel "Ing." fälschlicherweise
als Teil des Namens, wie ein zweiter Vorname, eingetragen
war. Sein neuer Reisepass weist jedoch nur einen
Vornamen auf.
Das war zu viel.
Nein, auch wenn das in seinem System gespeicherte
Bild mit dem vorliegenden Reisepass und der vor
ihm sitzenden Person übereinstimmt, für
eine Namensänderung im Register benötige
er eine amtliche Bestätigung mit Stempel, dass
es sich hierbei um ein- und dieselbe Person handelt.
Diese Bestätigung bekommen wir möglicherweise
vom Österreichischen Konsulat, hier könne
er keine weitere Ausnahme machen 
Es sei aber kein Problem, weil er uns die Formulare
für den Antrag und die zu entrichtenden Gebühren
trotzdem schon mitgeben könne. Die Gebühren
müssen ohnehin bei einer Bank einbezahlt werden
(eine spanische Behörde darf kein Geld entgegen
nehmen, das Misstrauen der Verwaltung, selbst der
Polizei gegenüber, ist zu groß). Mit
den beiden Einzahlungsbelegen und der Identitätsbestätigung
können wir dann jederzeit wiederkommen.
Vor dem Verlassen des großen Polizeigebäudes
wollte ich noch schnell die Toilette aufsuchen.
Gibt es nicht, wurde ich von dem martialisch gekleideten
120 kg - Türsteher informiert, nur für
Angestellte, nicht für das Publikum. Ich, bereits
etwas gestresst, konnte ihn dann doch erweichen.
Ich wurde in den Sicherheitsbereich begleitet, bewacht
und wieder herausgeführt.
Also wieder zurück in den Süden, nach
Maspalomas, zu dem riesigen Hotel mit unserem Konsulat
(die Frau Vizekonsul ist in diesem Hotel auch die
Direktorin).
Mittags in Maspalomas eine Parklücke finden?
Ich schaffe das! 
Natürlich darf das Honorarkonsulat die Identität
nicht bestätigen, das sei Sache der Österreichischen
Botschaft in Madrid, gegen eine Gebühr von
€ 42,-, versteht sich, die, wie sich am nächsten
Tag herausstellt, allerdings nur in Form einer Postanweisung
entrichtet werden kann.
Leider kann unser Postamt in Santa Lucía
Postanweisungen nicht direkt entgegen nehmen.
So musste ich zunächst ein Blanko - Formular
unterschreiben. Die Zieladresse wurde von der Amtsleiterin
in Blockbuchstaben auf die Rückseite eines
alten Briefkuverts geschrieben.
Als Absicherung wegen möglicher Geldwäsche
wurde dann noch im danebenliegenden Gemeindeamt
eine Kopie meines Personalausweises angefertigt,
und - es war der Postmeisterin sichtlich unangenehm,
aber es sei ihre Pflicht - ein genauer Verwendungszweck
erfragt und schriftlich festgehalten.
Die echte Anweisung wird dann am nächsten Tag
in der Postzentrale erstellt.
Zwei Tage später wurden wir von der Botschaft
informiert, dass das Geld eingetroffen und das Zertifikat
eingeschrieben unterwegs sei.
Leider kam es zunächst nicht an.
Die Sendungsverfolgung blieb vom ersten Tag an auf
"entgegengenommen in Madrid" stehen, bis
ich nach drei Tagen unseren Postboten per Email
bat, nachzuforschen. Am nächsten Tag konnte
er uns den Brief bereits übergeben 
Habe ich schon einmal erzählt, dass Postleitzahlen
auf den Kanaren nicht ernst genommen werden, weil
viele Leute ohnehin die falsche Postleitzahl angeben?
Wenn nun der Ortsname nicht im Verteilzentrum bekannt
ist, geht die Sendung oft zur weiteren Klärung
in Warteposition - oder einfach zurück.
Mittlerweile schreiben wir den 7. April 2016.
Bei der Polizeistation gerieten wir diesmal an
einen anderen Beamten, der, auch sehr freundlich,
die Unterlagen prüfte, um dann eine Beglaubigung
des Originals der Pensionsbestätigung zu fordern,
weil …
Wir erstarrten.
Plötzlich, wie in einem Film, öffnete
sich eine Tür im Hintergrund, es erschien der
Beamte von unserem ersten Besuch und sagte dem Kollegen,
unsere Unterlagen seien in Ordnung, es sei keine
weitere Prüfung erforderlich, basta.
Nun ging alles sehr schnell.
Innerhalb von Minuten erhielten wir beide ein etwas
lächerlich wirkendes Papier - Zettelchen im
Scheckkartenformat, die aktuelle, permanente Aufenthaltsgenehmigung
für Spanien.
Ende gut, alles gut?
Offenbar ging es zu schnell, denn laut diesem Zettelchen
hat Michi immer noch den zweiten Vornamen mit drei
Buchstaben - zumindest bis zur nächsten Gesetzesänderung.
Aber das kann uns jetzt mal egal sein.
Wichtig
für uns ist:
Wir
sind im Besitz der Tarjeta de residencia permanente,
also des
unbefristeten
Residentenaufenthaltes in Spanien!!!
|