In der Regel gibt es bei Streik nicht die 600€ p.P. wegen außergewöhnlicher Umstände.
Man hat nur Anspruch auf Verpflegung, evtl. Unterkunft und Transport z.b. zu einem anderen Abreiseort.
Und wenn die LH die Verspätung mit dem französischen Streik begründet, sollte es schwer werden, etwas zu bekommen.
Fordern würde ich es dennoch.