Es sind sowohl für die USA als auch speziell für Deutschland seit 2016 Namensrechte bzw. Markenrechte für Aloha Poke gesichert, allerdings für unterschiedliche Unternehmen. Für die US-Rechte ist auch ein Disclaimer aufgenommen werden, dass der Markeninhaber aus dem Einzelbestandteil "Poke" keine Rechte (also keine Unterlassungsansprüche) geltend machen kann (verständlich, es muss ja für Wettbewerber weiterhin möglich sein, den Begriff "Poke" zu verwenden). Und in Deutschland kann man ohnehin nur Ansprüche aus dem Gesamtzeichen geltend machen.